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    Consultingpraxis

    Die Homeoffice-Pflicht ist vorbei: Darauf müssen Unternehmen jetzt achten

    Quelle: Rechtsanwälte Herzog & Partner PartmbB
    Dr. Dominik Herzog (links), Gründer von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte mit Domenic Böhm // Quelle: Rechtsanwälte Herzog & Partner PartmbB

    Ein Praxisratgeber von Rechtsanwalt Domenic C. Böhm

    Mit der Veränderung des Infektionsschutzgesetzes ergibt sich für viele Unternehmen eine neue Lage. Sie sind nun nicht mehr verpflichtet, ihre Mitarbeiter aus dem Homeoffice arbeiten zu lassen. Doch Vorsicht, damit entsteht zuweilen eine unübersichtliche Situation, die einige juristische Risiken auslösen kann.

    Wie sich diese umgehen lassen, weiß RA Domenic C. Böhm. Der Fachanwalt für das Arbeitsrecht erklärt in diesem Beitrag, was das Gewohnheitsrecht ist – und warum es für Arbeitgeber durchaus gefährlich werden könnte.

    Mit klaren Regelungen für Ordnung sorgen

    Durch die neue rechtliche Situation können sich Fragen und ungeklärte Ansprüche ergeben. Wichtig ist es daher, für allgemeine Sicherheit zu sorgen. Dafür sind Regelungen in den Arbeitsverträgen sinnvoll, um klar zu definieren, ob und wie oft aus dem Homeoffice agiert werden darf. Demgegenüber empfehlen sich aber auch Betriebsvereinbarungen zwischen der Arbeitnehmervertretung und dem Arbeitgeber, um Grundsätze und klare Regelungen zu erarbeiten, die künftig für alle Angestellten des Unternehmens gelten.

    Die Situation wird komplizierter

    Erfahrungsgemäß fehlen aber in den meisten Unternehmen die Betriebsvereinbarungen sowie die genannten Absprachen in den Arbeitsverträgen. Ob die Kollegen künftig aus dem Homeoffice arbeiten dürfen, lässt sich daher erst einmal nicht beantworten. Zumal auch das Infektionsschutzgesetz verändert wurde und sich daraus keine eindeutige Antwort mehr ergibt. Nunmehr besteht für die Angestellten zwar ein Recht auf das Homeoffice. Ein juristisch durchsetzbarer Anspruch ist damit aber nicht verbunden.

    Darf von zu Hause aus gearbeitet werden?

    Fehlen die zwischenzeitlich angepassten Verträge und existiert auch keine Betriebsvereinbarung, so ist wieder jene Rechtsgrundlage anzuwenden, auf das schon vor Ausbruch der Pandemie zurückgegriffen wurde: In der Regel ergibt sich aus den Arbeitsverträgen, von wo aus jeder Angestellte seiner Tätigkeit nachzukommen hat. Ist als Arbeitsort das Büro im Unternehmen definiert, so hat der Arbeitnehmer kein Recht mehr, vom Arbeitgeber den Wechsel ins Homeoffice einzufordern.

    Der Arbeitsort muss klar definiert sein

    Doch Vorsicht, lässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer trotz gegenteiliger Vertragsinhalte im Homeoffice arbeiten, statt ihn zurück ins Büro zu beordern, so kann auf diese Weise ein Gewohnheitsrecht entstehen. Das heißt, dass sich für die Angestellten daraus künftig tatsächlich ein Anspruch ableiten würde, auch weiterhin ihrer Arbeit von zu Hause aus nachzugehen. Umso wichtiger ist es jetzt, für klare Absprachen unter allen Beteiligten zu sorgen.

    Diese Fragen wollen beantwortet sein

    Für das Unternehmen stellt sich die Frage, von wo aus die Belegschaft am besten arbeiten kann – und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Es gilt also, Sicherheit in die bislang unsichere Lage zu bringen. Es muss für Klarheit gesorgt und diese auch in Verträgen und Vereinbarungen schriftlich verankert werden. Umso mehr, da die Pandemie noch lange nicht vorbei ist und in den kommenden kalten Monaten abermals ein Chaos droht.


    Domenic C. Böhm
    RA Domenic C. Böhm ist Partner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte, einer der am schnellsten wachsenden Wirtschaftskanzleien im digitalen Bereich. Sie betreuen ausschließlich Unternehmer und sind spezialisiert auf alle Aspekte rund um das Führen eines Unternehmens: vom Vertragsrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Medienrecht. Weitere Informationen unter: sylvenstein-law.de

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    Events BDSU // 2023

    BDSU // Herbstkongress 2023
    16. bis 19. November 2023 // Berlin
    Ausrichter: CCT - Company Consulting Team

    Mehr erfahren unter www.bdsu.de und www.bdsu-kongress.de

    Events JCNetwork // 2023

    JCNetwork Days // 26.bis 29. Oktober 2023 // Frankfurt/Oder
    Ausrichter: Viadrina Consulting Group

    Die JCNetwork Days sind eine Plattform für Erfahrungsaustausch und ein Netzwerk zwischen studentischen und nicht-mehr-studentischen Consultants.

    Alle Infos und Termine unter days.jcnetwork.de  und jcnetwork.de

    McKinsey // Online 2. November

    Out & Proud@Work // Online // 2. November

    Lerne uns virtuell kennen und stelle uns all deine Fragen rund um die Unternehmensberatung und die Arbeit als Berater:in. Erfahre zusätzlich mehr über unser internen Netzwerk für die LGBTIQ+-Community.

    Melde dich bis zum 30. Oktober hier an.

    Webinar McKinsey // 7. November

    McKinsey // Webinar // 7. November 2023 // McKinsey on Air – General Edition

    Das McKinsey-Event für Studierende, Promovierende und Professionals aller Fachrichtungen aus ganz Deutschland: Was bedeutet es, Beraterin oder Berater bei McKinsey zu sein? Wie sieht eine typische Arbeitswoche aus? Diese und weitere Fragen werden bei McKinsey On Air beantwortet.
    Anmeldeschluss ist der 5. November 2023.

    Mehr auf mckinsey.com/de/karriere/events-im-uberblick

    McKinsey // Köln 30. November

    Werde Beraterin // 30. November bis 1. Dezember 2023 in Köln // Bewerbungsschluss ist der 9. Oktober

    Das Event Werde Beraterin richtet sich an Bachelor-, Master- oder MBA-Studentinnen und Absolventinnen, weibliche Post-Docs aller Fachrichtungen und weibliche Professionals, die McKinsey entweder durch ein Praktikum näher kennenlernen oder fest Teil des Teams werden möchten.

    Bewerbung und weitere Informationen zum Event unter karriere.mckinsey.de/events-im-uberblick/werde-beraterin

     

     

    Event BCG // Online 8. Dezember 2023

    Webinar BCG // Online-Event der Boston Consulting Group (BCG) am 8. Dezember 2023

    Bei den the Group.Livestream Sessions erhalten die Teilnehmer:innen Informationen über die Einstiegs­möglichkeiten bei der weltweit führenden Strategieberatung. Außerdem gibt es Experten-Insights zu spannenden Zukunftsthemen. Teilnehmen können herausragende deutschsprachige Student:innen, Doktorand:innen sowie Professionals aller Fachrichtungen.
    Interessierte können sich mit ihrem CV bis einen Tag vor Ver­anstaltungstermin registrieren. Mehr Infos unter careers.bcg.com/events-germany-austria

    Weitere BCG-Online-Events:
    BCG Einstiegsevent im Dezember 2023 // Infos folgen zeitnah zum Event unter careers.bcg.com/events-germany-austria

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